94140 Ering
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
provisionsfrei
Hier könnte Ihr neuer Lebensmittelpunkt entstehen!
Sie haben die Auswahl aus mehreren ebenen Baugrundstücken zur Einfamilienhausbebauung,
für 12 Doppelhaushälften oder zur Bebauung mit sieben Reihenhäusern.
Die Erschließungsmaßnahmen sind
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bereits komplett abgeschlossen,
so dass kurzfristig mit dem Bau Ihrer Immobilie gestartet werden kann.
Sämtliche Medien wie Glasfaserkabel, Strom, Wasser und Kanal liegen an den Grundstücken an,
die Vermessung ist erfolgt, die Zuwegungen und die Zufahrtsstraße sind fertiggestellt.
Es besteht ein Bauzwang, es muss innerhalb von zwei Jahren nach Kauf mit dem Bau begonnen werden! Es wurden bereits einige Grundstücke veräußert, die noch freien Grundstücke
teilen wir Ihnen bei Bedarf gerne mit.
Weitere Angebote unter www.GARANT-IMMO.de
Passende Immobilien in der Umgebung von Rottal-Inn (Kreis):
Quelle: ovbimmo.de
365.000,00 €
1.201
m2
84533 Haiming
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnlage mit guter Infrastruktur.
Auf einer Grundstücksfläche von ca. 1.201 m² können Sie hier ein Einfamilienhaus (Erdgeschoss+ 1
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Vollgeschoss, Satteldach ohne Dachausbau) mit Garage errichten.
Die Erschließung des Grundstücks ist bereits abgeschlossen. Es gibt keinen Bauzwang.
Zu dem Baugrundstück liegt der genehmigte Bebauungsplans B_1 der Gemeinde Haiming für den Ortsteil Mitte vom 01.08.1964 - mit Änderung vom 20.01.1965 vor.
Quelle: ovbimmo.de
226.100,00 €
595
m2
84503 Altötting
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnlage mit guter Infrastruktur.
Auf einer Grundstücksfläche von ca. 595 m² können Sie hier ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen
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(EG+1) errichten.
Die Erschließung des Grundstücks ist bereits abgeschlossen.
Laut des genehmigten Bebauungsplans Nr. 4 der Stadt Altötting vom 15.11.2022 - mit Änderung vom 06.02.2023 - ist die Errichtung eines Einzelhauses mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Art der baulichen Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgelegt, zudem gilt eine offene Bauweise.
Dabei ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 bei zwei Vollgeschossen zulässig.
Quelle: ovbimmo.de
198.000,00 €
502
m2
84547 Emmerting
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim im Neubaugebiet "Am Saliterweg" in Emmerting.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnlage und guter Infrastruktur.
Auf einer Grundstücksfläche von ca. 502 m² können Sie hier ein
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großzügiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichten.
Die Erschließung des Grundstücks ist abgeschlossen, ein Fernwämeanschluss ist bereits gesichert und muss übernommen werden. Eine zusätzliche Investition in eine eigene Heizanlage entfällt dadurch.
Laut des genehmigten Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Emmerting vom 13.09.2022 ist die Errichtung von einem Einzelhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Art der baulichen Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgelegt, zudem gilt eine offene Bauweise.
Dabei ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 zulässig.
Die Firstrichtung ist frei wählbar.
Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze (davon mindestens eine Garage oder Carport)
281.625,00 €
751
m2
84547 Emmerting
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Verwirklichen Sie Ihren Traum vom Eigenheim im Neubaugebiet "Am Saliterweg" in Emmerting.
Das angebotene Grundstück befindet sich in einer ruhigen Wohnlage und guter Infrastruktur.
Auf einer Grundstücksfläche von ca. 751 m² können Sie hier ein
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großzügiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage errichten.
Die Erschließung des Grundstücks ist abgeschlossen, ein Fernwämeanschluss ist bereits gesichert und muss übernommen werden. Eine zusätzliche Investition in eine eigene Heizanlage entfällt dadurch.
Laut des genehmigten Bebauungsplans Nr. 23 der Gemeinde Emmerting vom 13.09.2022 ist die Errichtung von einem Einzelhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Art der baulichen Nutzung ist als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgelegt, zudem gilt eine offene Bauweise.
Dabei ist eine Grundflächenzahl GRZ von 0,4 zulässig.
Die Firstrichtung ist frei wählbar.
Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze (davon mindestens eine Garage oder Carport)