Mit Abstimmung der derzeitigen Eigentümer können wir Ihnen eine 360° Besichtigung bei uns im Büro anbieten. In der Stadtmitte von Mengen befindet sich ein Kebap Geschäft in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten, welches eventuell durch eine über den Käufer zu beantragende genehmigte Nutzungsänderung, zusätzlich zur Gaststätte, zu einem Büro oder zu Wohnraum umgewandelt werden könnte. Im Erdgeschoss befindet sich der Kebap-Laden mit ca. 24 Sitzplätzen, der Thekenbereich mit Edelstahl Kühlunterbauten, eine separate Küche sowie ein kleiner Abstellraum. Weiter verfügt das Kebap-Geschäft über einen separaten Eingang, welcher zu den Sitzbereichen und zum Treppenhaus ins Obergeschoss führt. Im Obergeschoss sind ein Personal WC mit Dusche, ein Damen WC sowie ein Herren WC und ein Balkon vorhanden. Ebenso gibt es hier zwei weitere Räume, bspw. nutzbar als Abstellraum oder Büro.
Raumaufteilung: Erdgeschoss: Thekenbereich ca. 27,6 m² Gastraum ca. 24,4 m² Küche ca. 11,6 m² Lager ca. 3,8 m² Windfang ca. 3,5 m² Obergeschoss: Abstellraum ca. 8,4 m² Büro ca. 8,3 m² Personal WC/Dusche ca. 3,6 m² Damen WC ca. 2,6 m² Herren WC ca. 4,6 m²
Mengen ist eine Stadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg mit etwa 10.000 Einwohnern. Mit über 400 Unternehmen setzt der Wirtschaftsstandort Mengen Maßstäbe in der Region. Die Stadt liegt direkt an der B32/B311 und hat somit sehr gute Verkehrsanbindungen in alle wichtigen Richtungen. Das Kebap Geschäft befindet sich inmitten der Stadtmitte von Kempten und in unmittelbarere Nähe zum Gymnasium.
Besichtigungstermine: Nach telefonischer Vereinbarung, auch am Wochenende möglich! Wir bitte Sie höflichst um Zusendung Ihrer Telefonnummer in der Kontaktanzeige, da wir bei einer Vielzahl von Anfragen (aufgrund des zunehmenden Schriftverkehrs) schriftlich nicht mehr alle beantworten können. Ihre Telefonnummer verwenden wir lediglich zur Kontaktaufnahme, danach können wir diese gerne wieder löschen. Wir bitten um Verständnis, vielen Dank! Corona-Virus: Aufgrund des Corona-Virus sind wir gesetzlich verpflichtet, folgende Maßnahmen zum Schutz aller Personen bei den Besichtigungen durchzuführen: -Sollten Sie Schnupfen, Husten, Fieber oder andere Krankheitssymptome aufweisen, wird keine Besichtigung durchgeführt -Es darf nur 1 Person zur Besichtigung antreten. Mehrere Personen bekommen keinen Zutritt in das Objekt -Ein Abstand von 2 Metern zwischen Interessenten und Immobilienmakler wird dauerhaft eingehalten -Im Haus muss generell ein Mund- und Nasenschutz getragen werden Wir müssen uns alle an diese Schutzmaßnahmen halten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.